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7 Anhänge

7.1 Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe

7.1.1 Entscheid

Sofern in den spartenspezifischen Weisungen keine Ordnungsabzüge definiert sind, kommen für die entsprechenden Vergehen folgende Abzüge zum Tragen.
Der Entscheid, ob ein Abzug gemacht wird, liegt immer bei der Gesamtwettkampfleitung nach Absprache mit der jeweiligen Wettkampfleitung, die sich auf die Berichte der Wertungsrichter und Platzchefs stützt.

7.1.2 Vergehen

Abzug
Unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen, vor,
während und nach dem Wettkampf
0.5–1.0 Punkte
Grobes unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen
eines Vereins vor, während und nach dem Wettkampf, siehe im Sinne Ziffer 5.4
   
Disqualifikation

7.2 Reglemente

Die folgenden Reglemente sind diesen Wettkampfvorschriften übergeordnet:

 

  • Statuten GLTV vom 16.12.1995, rev. 24.03.2007
  • Vorschriften für Werbung auf Tenüs an Anlässen des STV (Ausgabe 2001)
  • Dopingstatut des Swiss Olympic (Ausgabe 2002)



Die folgenden Weisungen sind zu beachten und haben Gültigkeit.
Es gelten jeweils die aktuells- ten Weisungen und Wertungen des STV:

 

  • Weisungen Fit & Fun

7.3 Adressen

Anmeldungen unter: www.bergturnerin.ch oder www.bergturner.ch oder Sekretariat GLTV:

 
Anmeldung an:  Bergturnfest Braunwald
Organisationskomitee
Sandra Aeberli
Kirchweg 68
8755 Ennenda
E-Mail: info@bergturnfest.ch
Tel. +41 79 482 33 90
Wettkampfleitung Fit & Fun: Ressort Turnen 35+:
Ruedi Menzi
Telefon: +41 79 242 18 18

E-mail:   ruedi.menzi@bluewin.ch