7 Anhänge
7.1 Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe
7.1.1 Entscheid
Sofern in den spartenspezifischen Weisungen keine Ordnungsabzüge definiert sind, kommen für die entsprechenden Vergehen folgende Abzüge zum Tragen.Der Entscheid, ob ein Abzug gemacht wird, liegt immer bei der Gesamtwettkampfleitung nach Absprache mit der jeweiligen Wettkampfleitung, die sich auf die Berichte der Wertungsrichter und Platzchefs stützt.
7.1.2 Vergehen
AbzugUnsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen, vor, während und nach dem Wettkampf |
0.5–1.0 Punkte |
Grobes unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen eines Vereins vor, während und nach dem Wettkampf, siehe im Sinne Ziffer 5.4 |
Disqualifikation |
7.2 Reglemente
Die folgenden Reglemente sind diesen Wettkampfvorschriften übergeordnet:
- Statuten GLTV vom 16.12.1995, rev. 24.03.2007
- Vorschriften für Werbung auf Tenüs an Anlässen des STV (Ausgabe 2001)
- Dopingstatut des Swiss Olympic (Ausgabe 2002)
Die folgenden Weisungen sind zu beachten und haben Gültigkeit.
Es gelten jeweils die aktuells- ten Weisungen und Wertungen des STV:
- Weisungen Fit & Fun
7.3 Adressen
Anmeldungen unter: www.bergturnerin.ch oder www.bergturner.ch oder Sekretariat GLTV:Anmeldung an: | Bergturnfest Braunwald Organisationskomitee Sandra Aeberli Kirchweg 68 8755 Ennenda E-Mail: info@bergturnfest.ch Tel. +41 79 482 33 90 |
Wettkampfleitung Fit & Fun: | Ressort Turnen 35+: Ruedi Menzi Telefon: +41 79 242 18 18 E-mail: ruedi.menzi@bluewin.ch |