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6 Schlussbestimmungen

6.1 Anordnungen Wettkampfleitung/OK

Die Anordnungen der Wettkampfleitung und der Organisatoren sind für alle Teilnehmenden des Anlasses verbindlich.

6.2 Korrekturen, Änderungen Wettkampfvorschriften

6.2.1 Änderungen

Die Gesamtwettkampfleitung ist berechtigt, diese Wettkampfvorschriften zu ändern resp. zu ergänzen und anzupassen, wenn neue Erkenntnisse dies erfordern.

6.2.2 Information

Organisatorische Weisungen und Anordnungen der Wettkampfleitung oder des OK werden den Vereinen in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Während dem Anlass haben sich die Teil- nehmenden über allfällige Korrekturen zu informieren.
Alle Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen werden in den offiziellen Medien des GLTV bzw. des OK publiziert.

6.2.3 Interpretation

Bei Interpretationsunklarheiten entscheidet die Gesamtwettkampfleitung.