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4 Finanzen

Jeder Verein hat gleichzeitig mit der Anmeldung die Anmeldegebühr (Haftgeld und entsprechendes Startgeld) einzuzahlen. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Einzahlung erfolgt ist.

4.1 Startgeld

Pro 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, 35+) CHF 200.-
(beinhaltet einen Leiterpreis)

4.2 Haftgeld

Für alle Vereine/Riegen/Mannschaften CHF 200.-
Das Haftgeld wird bei korrekter Anmeldung und Einzahlung sowie fairem Verhalten (am Turnfest) nach dem Fest zurückerstattet, sofern bis spätestens zum Turnfest ein entsprechender Einzahlungsschein des Vereins vorliegt.
Bei Nichteinhalten dieses Termins erfolgt keine Rückerstattung des Haftgeldes.

4.3 Haftgeldabzüge:

Nicht Einhalten der Termine, pro Fall und Kalendertag                                                 CHF 10.-
Fernbleiben von Vereinen                                                                                              Verfall von Start- und Haftgeld
Fernbleiben von vereinseigenen Disziplinenhelfern, Schiedsrichtern pro Fall               CHF 100
Verstoss bei Festkartenkontrolle                                                                                    CHF 100

4.4 Festkarten

Alle aktiv Teilnehmenden des Turnfestes haben eine Festkarte zu kaufen und auf sich zu tragen. Kann der Nachweis der geforderten Anzahl der gekauften Festkarten nicht erbracht werden, ist die entsprechende Anzahl von Festkarten vor dem Start zu kaufen. Für Festkarten, die auf Grund der Kontrollen zusätzlich gekauft werden müssen, wird ein Zuschlag von 50 % des offiziellen Preises erhoben.
Bei offensichtlicher Irreführung des OK oder der Wettkampfleitung kann je nach Schwere des Vergehens das Haftgeld ganz oder teilweise entzogen werden.
Nur Teilnehmende an Rahmenveranstaltungen lösen keine Festkarte und bezahlen keinen Eintritt.

4.4.1 Festkartentypen

Festkarte A
Vereinswettkämpfe Fit&Fun 35+ inkl. Bahnfahrt Linthal-Grotzenbühl      CHF 85.-
(1 Nachtessen, Unkostenbeitrag Infrastruktur, Eintritt Abendunterhaltung, Vereinspreis)

4.4.2 Rücknahme von Festkarten

Festkarten werden nur mit sämtlichen Beilagen und gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses an der zentralen Meldestelle zum halben Preis zurückgenommen.

4.4.3 Nachlösen von Festkarten

Das Nachlösen von Festkarten inkl. zusätzlicher Leistungen des Organisationskomitees ist an der Meldestelle möglich.