Login

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Durchführung

Das OK-Bergturnfest Braunwald zusammen mit dem Glarner Turnverband führen das kleine aber feine Bergturnfest, Altersgruppe 35+ in Braunwald (Gemeinde Glarus-Süd) hoch über dem Alltag durch.
Die Wettkampfdaten sind: Samstag, 13. August 2022
Vereinswettkämpfe Turnen 35+ Fit & Fun

1.2 Teilnahme

1.2.1 Teilnahmeberechtigung

Am Bergturnfest 2022 sind alle in der STV-Admin (Adressdatenbank STV) namentlich gemeldeten turnenden Erwachsenen von Vereinen und Riegen des Schweizerischen Turnverbandes (STV) teilnahmeberechtigt. Gastvereine aus befreundeten Verbänden sind herzlich willkommen.
Alle Teilnehmenden müssen im Besitze einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein.
Mitglieder der Wettkampfleitungen, sowie Kampf-, Wertungs- und Schiedsrichter sind startbe- rechtigt.

1.2.2 Durchführungseinschränkungen

Die Wettkampfleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor:
  • Die Teilnehmeranzahl auf 250 Turnerinnen und Turner zu beschränken.
  • Kategorien und Stärkeklassen können zusammengelegt werden.

1.2.3 Altersnachweis bei Wettkämpfen

Ein amtlicher Ausweis (z.B. ID, Fahrausweis) kann verlangt werden.

1.3 Zuständigkeiten

Für die Wettkampfvorschriften, sämtliche technische Weisungen und die Abwicklung der Wettkämpfe ist das Ressort 35+ des GLTV zuständig.

1.4 Geltungsbereich Vorschriften

Die nachfolgenden Wettkampfvorschriften gilt für den Wettkampf 35+.

1.5 Angebote

AAnlässlich des Bergturnfestes 2022 wird folgender Wettkampf  angeboten:

1.5.1 Vereinswettkämpfe

Turnen 35+ Fit und Fun

1.6 Meldungen

1.6.1 Allgemeines

Alle Meldungen für Vereine müssen termingerecht an die Email-Adresse info@bergturner.ch erfolgen.

1.6.2 Termine

Folgende Termine (Poststempel/Maildatum/Registrierungsdatum) sind einzuhalten:
 
Anmeldeschluss für die Wettkämpfe Fit&Fun 28. Dezember 2021
Einzahlung Start- und Haftgeld 28. Dezember 2021
Mutationsmeldungen 28. Februar 2022
Namentliche Meldung Wertungsrichter 28. Februar 2022
Einzahlung Festkarten, Startgelder etc. 31. März 2022

1.6.3 Mutationen

Eine Änderung der Anzahl Personen nach oben kann wie folgt vorgenommen werden:
  • Fit & Fun kann bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl aufgefüllt werden.

1.7 Weisungen für alle Wettkämpfe

Es gelten für alle Wettkämpfe jeweils die aktuellsten und fürs Jahr 2019 gültigen Weisungen und Wertungstabellen des STV.

Alle Weisungen sind erhältlich beim:
                                                            Postanschrift:        Schweizerischen Turnverband
                                                            ​                              Zentralsekretariat
                                                            ​                              Bahnhofstrasse 38
                                                            ​                              5001 Aarau
                                                            Telefon:                 062 837 82 00
                                                            E-Mail:                   stv@stv-fsg.ch
                                                            Internetadresse:    www.stv-fsg.ch

1.7.1 Bekleidung und Werbung

Beim Vereinswettkampf unterstützt die Bekleidung ein abgestimmtes Erscheinungsbild, sie darf die Bewertung nicht behindern.
Bezüglich Werbung gelten die Vorschriften für Werbung auf Tenüs an Anlässen des STV (Ausgabe 2001) oder die Weisungen der Fachverbände.
Für Siegerehrungen haben die zu Ehrenden im Wettkampftenü oder im Vereinstrainer zu er- scheinen.

1.7.2 Pflichten der Vereine

Die Vereinsverantwortlichen haben gegenüber dem Veranstalter wie auch dem Organisator die Pflicht, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für korrektes, sportliches Verhalten zu sorgen.

1.7.3 Versicherung

Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen. Der Organisator und der GLTV lehnen jede Haftung ab. Die als turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmer sind gemäss Reglement bei der SVK des STV versichert.