1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Durchführung
Das OK-Bergturnfest Braunwald zusammen mit dem Glarner Turnverband führen das kleine aber feine Bergturnfest, Altersgruppe 35+ in Braunwald (Gemeinde Glarus-Süd) hoch über dem Alltag durch.Die Wettkampfdaten sind: Samstag, 10. August 2019
Vereinswettkämpfe Turnen 35+ Fit & Fun
1.2 Teilnahme
1.2.1 Teilnahmeberechtigung
AAm Bergturnfest 2019 sind alle in der VVA namentlich gemeldeten turnenden Erwachsenen von Vereinen und Riegen des Schweizerischen Turnverbandes (STV) teilnahmeberechtigt. Gastvereine aus befreundeten Verbänden sind herzlich willkommen.Alle Teilnehmenden müssen im Besitze einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein.
Mitglieder der Wettkampfleitungen, sowie Kampf-, Wertungs- und Schiedsrichter sind startbe- rechtigt.
1.2.2 Durchführungseinschränkungen
Die Wettkampfleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor:- Die Teilnehmeranzahl auf 250 Turnerinnen und Turner zu beschränken.
- Kategorien und Stärkeklassen können zusammengelegt werden.
1.2.3 Altersnachweis bei Wettkämpfen
Ein amtlicher Ausweis (z.B. ID, Fahrausweis) kann verlangt werden.1.3 Zuständigkeiten
Für die Wettkampfvorschriften, sämtliche technische Weisungen und die Abwicklung der Wett- kämpfe ist das Ressort 35+ des GLTV zuständig.1.4 Geltungsbereich Vorschriften
Die nachfolgenden Wettkampfvorschriften gilt für den Wettkampf 35+.1.5 Angebote
AAnlässlich des Bergturnfestes 2019 wird folgender Wettkampf angeboten:1.5.1 Vereinswettkämpfe
Turnen 35+ Fit und Fun1.6 Meldungen
1.6.1 Allgemeines
Alle Meldungen für Vereine müssen termingerecht an die Email-Adresse info@bergturner.ch erfolgen.1.6.2 Termine
Folgende Termine (Poststempel/Maildatum/Registrierungsdatum) sind einzuhalten:Anmeldeschluss für die Wettkämpfe Fit&Fun | 28. Dezember 2018 |
Einzahlung Start- und Haftgeld | 28. Dezember 2018 |
Mutationsmeldungen | 28. Februar 2019 |
Namentliche Meldung Wertungsrichter | 28. Februar 2019 |
Einzahlung Festkarten, Startgelder etc. | 31. März 2019 |
1.6.3 Mutationen
Eine Änderung der Anzahl Personen nach oben kann wie folgt vorgenommen werden:- Fit & Fun kann bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl aufgefüllt werden.
1.7 Weisungen für alle Wettkämpfe
Es gelten für alle Wettkämpfe jeweils die aktuellsten und fürs Jahr 2019 gültigen Weisungen und Wertungstabellen des STV.Alle Weisungen sind erhältlich beim:
Postanschrift: Schweizerischen Turnverband
Zentralsekretariat
Bahnhofstrasse 38
5001 Aarau
Telefon: 062 837 82 00
E-Mail: stv@stv-fsg.ch
Internetadresse: www.stv-fsg.ch
1.7.1 Bekleidung und Werbung
Beim Vereinswettkampf unterstützt die Bekleidung ein abgestimmtes Erscheinungsbild, sie darf die Bewertung nicht behindern.Bezüglich Werbung gelten die Vorschriften für Werbung auf Tenüs an Anlässen des STV (Ausga- be 2001) oder die Weisungen der Fachverbände.
Für Siegerehrungen haben die zu Ehrenden im Wettkampftenü oder im Vereinstrainer zu er- scheinen.
1.7.2 Pflichten der Vereine
Die Vereinsverantwortlichen haben gegenüber dem Veranstalter wie auch dem Organisator die Pflicht, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für korrektes, sportliches Verhalten zu sorgen.1.7.3 Versicherung
Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen. Der Organisator und der GLTV lehnen jede Haftung ab. Dabei wird auf das Reglement der Sportversicherungskasse des STV verwiesen.Alle Teilnehmenden, die in der VVA als turnende Erwachsene namentlich gemeldet sind und somit die STV-Mitgliederkarte haben, sind gemäss Reglement der SVK des STV gegen Haftpflicht, Brillenschäden und Unfallzusatz versichert.